Urne zu Hause

In der Betrachtung der vielfältigen Wege, die in der Bestattungskultur eingeschlagen werden können, taucht immer wieder die Frage auf, welche Optionen den Hinterbliebenen in ihrer Trauerbewältigung zur Verfügung stehen. Eine davon, die zunehmend an Bedeutung gewinnt und gleichzeitig kontrovers diskutiert wird, ist die Möglichkeit, die Asche eines Verstorbenen in einer Urne zu Hause aufzubewahren.

Diese Praxis, die in verschiedenen Kulturen und Ländern unterschiedlich gehandhabt wird, eröffnet den Familien die Möglichkeit, eine enge Verbindung zu ihren Lieben aufrechtzuerhalten, auch wenn sie physisch nicht mehr anwesend sind. Ein warmes Plätzchen auf dem Kaminsims oder eine Ehrenposition in der Glasvitrine können dabei genauso würdevoll sein wie eine traditionelle Bestattung auf einem Friedhof.

In Ländern wie Deutschland stoßen Hinterbliebene jedoch auf strikte Bestattungsgesetze, die normalerweise die Aufbewahrung von Urnen zu Hause verbieten. Dies ist auf die sogenannte Friedhofspflicht zurückzuführen, die besagt, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Bremen bildet hierbei eine bemerkenswerte Ausnahme, indem es unter bestimmten Bedingungen die Ausgabe der Asche an die Angehörigen ermöglicht, jedoch mit der Voraussetzung, dass diese Asche auf privatem Grund verstreut wird.

Trotz dieser gesetzlichen Einschränkungen gibt es eine wachsende Anzahl von Alternativen zur traditionellen Friedhofsbestattung. Eine beliebte Möglichkeit ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einem der deutschen Häfen ins Meer gestreut wird. Dies ermöglicht den Angehörigen, einen Ort der Ruhe und des Gedenkens in Verbindung mit dem Meer zu schaffen.

In Ländern mit weniger restriktiven Bestattungsgesetzen, wie beispielsweise der Schweiz, haben die Familien oft die Freiheit, über die Asche ihrer Angehörigen zu verfügen. Hier besteht die Möglichkeit, die Asche zu Hause aufzubewahren oder sie auf einer Almwiese oder im Wald zu bestatten. Dies bietet den Hinterbliebenen eine naturnahe und persönliche Möglichkeit, Abschied zu nehmen und gleichzeitig eine Verbindung zu der verstorbenen Person aufrechtzuerhalten.

Ein herausragendes Beispiel für diese Alternative ist der Begräbniswald in den Schweizer Alpen. Dieser bietet eine vertrauensvolle und landschaftlich beeindruckende Alternative zum traditionellen Friedhof. Inmitten der atemberaubenden Natur können die Familien einen Ort der Erinnerung schaffen, der von der Schönheit der Natur umgeben ist und gleichzeitig den natürlichen Charakter der Umgebung bewahrt.

Es liegt auf der Hand, dass die Frage der Bestattung und Trauerbewältigung eine höchst persönliche ist und von individuellen Vorlieben, kulturellen Traditionen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt wird. Doch in all diesen Überlegungen bleibt eines unbestreitbar: Die Möglichkeit, die Erinnerung an geliebte Menschen aufrechtzuerhalten, ist von unschätzbarem Wert und sollte in ihrer Vielfalt und Individualität respektiert werden.

Die Aufbewahrung der Asche eines Verstorbenen zu Hause ist in einigen Ländern und Regionen möglich, während sie in anderen durch Bestattungsgesetze eingeschränkt ist. Hier ist eine Beschreibung, wie es funktionieren könnte, wo es erlaubt ist:

  1. Rechtliche Prüfung: Zunächst müssen die Hinterbliebenen die örtlichen Bestattungsgesetze prüfen, um sicherzustellen, dass die Aufbewahrung der Asche zu Hause erlaubt ist. (Wir machen es möglich) In einigen Ländern wie Deutschland gibt es strikte Vorschriften, während in anderen wie der Schweiz mehr Freiheit besteht.
  2. Auswahl der Urne: Die Familie kann eine Urne auswählen, die ihren Vorlieben und Bedürfnissen entspricht. Urnen gibt es in verschiedenen Materialien, Stilen und Größen, und sie können personalisiert werden, um dem Verstorbenen Tribut zu zollen.
  3. Platzierung der Urne: Die Urne kann an einem Ort im Haus aufbewahrt werden, der für die Familie passend erscheint. Dies kann ein Regal, ein Kaminsims, eine Glasvitrine oder ein anderer spezieller Ort sein, der dem Verstorbenen gewidmet ist.
  4. Gedenkstätte schaffen: Die Familie kann einen Gedenkplatz um die Urne herum gestalten, der Fotos, Kerzen, Blumen oder andere Erinnerungsstücke enthält. Dieser Raum kann als Ort der Reflexion und des Gedenkens dienen.
  5. Respekt und Würde bewahren: Es ist wichtig, die Urne und den Gedenkplatz mit Respekt zu behandeln und sicherzustellen, dass sie angemessen gepflegt werden. Dies kann die regelmäßige Reinigung des Bereichs und die Pflege der Erinnerungsstücke umfassen.
  6. Kommunikation mit anderen Familienmitgliedern: Es ist entscheidend, dass alle Familienmitglieder über die Entscheidung informiert sind und die Möglichkeit haben, ihre Gefühle und Bedenken auszudrücken. Offene Kommunikation kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten mit dem Prozess zufrieden sind.
  7. Beachten von Traditionen und Bräuchen: Die Familie kann auch traditionelle Rituale oder Bräuche befolgen, um dem Verstorbenen Respekt zu erweisen und den Trauerprozess zu unterstützen. Dies kann das Abhalten von Gedenkfeiern, das Entzünden von Kerzen oder das Durchführen religiöser Zeremonien umfassen.

Indem die Familie die Asche zu Hause aufbewahrt, können sie eine enge Verbindung zu ihren Lieben aufrechterhalten und einen persönlichen Raum schaffen, um zu trauern und zu gedenken. Es ist wichtig, dass diese Entscheidung respektiert wird und dass die Bedürfnisse und Wünsche der Familie während des Trauerprozesses berücksichtigt werden.

"Bergglück heißt den Augenblick zu genießen, denn ein Augenblick in den Bergen ist wie das ewige Leben!"

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  • Abholung des Verstorbenen (Krankenhaus, Haus, Heim oder Palliativ-Hospizabholung)
  • erste Versorgung am Sterbeort
  • Kühlraumkosten ab Tag der Abholung
  • Überführung in ein deutsches Krematorium
  • Kosten des Krematoriums unserer Wahl
  • Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau im Krematorium
  • Bio-Urne
  • Überführung der Urne in die Schweiz
  • Bestattungsgebühr in der Schweiz
  • Hygienische Grundversorgung des Verstorbenen
  • Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Kiefer-Vollholzsarg mit Innenausstattung (für Verstorbene bis max. 130 kg und oder 195 cm)
  • Decke, Kissen und Sterbegewand aus Baumwolle (eigene Kleidung möglich)
  • Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
  • Aushändigung zweier gebührenpflichtigen Sterbeurkunden
  • Abmeldung bei der Krankenkasse*
  • Abmeldung beim gesetzlichen Rententräger*
  • Lieferung und Übergabe der Urne an den Auftraggeber in Deutschland