Häufige Fragen
Fragen bei einem Sterbefall in Rheda-Wiedenbrück
Wen rufe ich bei einem Sterbefall zu Hause zuerst an?
Rufen Sie den Hausarzt an. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. In einer akuten oder unklaren Situation gilt die Notrufnummer 112.
Wann darf der Bestatter die verstorbene Person abholen?
Die Abholung kann nach der ärztlichen Todesfeststellung und Ausstellung des Totenscheins organisiert werden.
Was geschieht bei einem Sterbefall im Krankenhaus?
Das Krankenhaus veranlasst die Todesfeststellung und informiert die Angehörigen. Den Bestatter dürfen die Angehörigen grundsätzlich selbst auswählen.
Muss ich einen Bestatter aus Rheda-Wiedenbrück beauftragen?
Nein. Die Wahl des Bestatters ist grundsätzlich frei. Wir können die Abholung und Bestattung in Rheda-Wiedenbrück vollständig organisieren.
Welches Standesamt ist zuständig?
Für die Beurkundung ist grundsätzlich das Standesamt am tatsächlichen Sterbeort zuständig. Bei einem Todesfall im Stadtgebiet ist dies das Standesamt Rheda-Wiedenbrück.
Wer meldet den Sterbefall beim Standesamt?
Wir bereiten die Unterlagen vor, zeigen den Sterbefall an und stimmen die Beurkundung mit dem zuständigen Standesamt ab.
Welche Dokumente werden benötigt?
Benötigt werden der Personalausweis, der Totenschein und abhängig vom Familienstand Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Wir prüfen, welche Unterlagen fehlen, und besprechen mit Ihnen, wie Urkunden oder Registerauszüge beschafft werden können.
Wie schnell muss eine Bestattung stattfinden?
In Nordrhein-Westfalen muss der Leichnam grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen erdbestattet oder eingeäschert werden. Für die Beisetzung der Asche gelten weitere gesetzliche Fristen.
Was kostet die Feuerbestattung?
Unser beschriebenes Feuerbestattungspaket kostet 1.150 €. Friedhofs-, Beisetzungs- und weitere Fremdgebühren können hinzukommen.
Kann eine vorhandene Versicherung genutzt werden?
Ja. Wir prüfen vorhandene Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgen und unterstützen bei der Abrechnung.
Kann die Bestattung online beauftragt werden?
Ja. Sie können den Auftrag online einreichen. Wir prüfen alle Angaben und senden Ihnen anschließend eine persönliche Bestätigung.
Welche Beisetzungsarten sind möglich?
Möglich sind unter anderem Erd- und Urnenbestattungen, anonyme oder pflegefreie Grabstätten, Baum- und Waldbestattungen sowie Seebestattungen.
Organisieren Sie auch eine Trauerfeier?
Ja. Auf Wunsch organisieren wir Trauerhalle, Redner, Musik, Blumen, Urnenkranz, Trauerkarten und Traueranzeigen.