Bundesweit für Sie da Persönliche Beratung: 0176 800 69 685

Ruhe bewahren · richtig handeln · Hilfe erhalten

Sterbefall in Rheda-Wiedenbrück – was ist jetzt zu tun?

Diese Seite erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was bei einem Todesfall zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz zu beachten ist. Wir helfen bei der Abholung, prüfen die Unterlagen und übernehmen die vollständige Organisation der Bestattung.

Je nach Sterbeort richtig vorgehen

Die ersten Schritte bei einem Sterbefall

Was unmittelbar zu tun ist, hängt davon ab, wo und unter welchen Umständen die Person verstorben ist.

1

Sterbefall zu Hause

Verständigen Sie den Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 an.

Der Arzt stellt den Tod fest und fertigt den Totenschein aus. Danach kann die verstorbene Person abgeholt werden.

2

Krankenhaus oder Pflegeheim

Die Einrichtung veranlasst normalerweise die ärztliche Todesfeststellung und informiert die Angehörigen.

Sie können den Bestatter frei wählen und uns anschließend direkt mit der Abholung und Organisation beauftragen.

3

Plötzlicher oder unklarer Tod

Bei einem Unfall, Suizid, ungeklärten Todesfall oder möglichen nicht natürlichen Tod verständigen Sie den Notruf beziehungsweise die Polizei.

Verändern Sie bis zur Freigabe möglichst nichts am Sterbeort.

Sie müssen nicht sofort alle Entscheidungen treffen. Zuerst sind die ärztliche Todesfeststellung und die sichere Versorgung der verstorbenen Person wichtig. Beisetzungsart, Friedhof, Urne, Trauerfeier und weitere Wünsche können anschließend in Ruhe besprochen werden.

Ein klarer Ablauf entlastet

Was nach der Todesfeststellung geschieht

1

Bestatter beauftragen

Sie können uns telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über den digitalen Bestattungsauftrag erreichen.

2

Abholung abstimmen

Wir koordinieren die Abholung vom privaten Haushalt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz.

3

Dokumente prüfen

Wir kontrollieren, welche Personenstandsurkunden vorhanden sind und welche Unterlagen noch beschafft werden müssen.

4

Sterbefall beurkunden

Der Sterbefall wird beim Standesamt des tatsächlichen Sterbeortes angezeigt und beurkundet.

5

Bestattung durchführen

Wir organisieren Versorgung, Sarg, Überführung, Einäscherung oder Erdbestattung und die erforderlichen Termine.

6

Beisetzung gestalten

Friedhof, Bestattungswald, Seebestattung, Trauerrede, Blumen, Musik und Trauerdruck werden nach Ihren Wünschen abgestimmt.

Abhängig vom Familienstand

Diese Unterlagen werden benötigt

Nicht alle Unterlagen müssen sofort vollständig vorliegen. Schicken Sie uns zunächst, was vorhanden ist. Wir prüfen anschließend gemeinsam, was noch fehlt.

Familienstand Benötigte Unterlagen
Immer erforderlich Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person, Totenschein und soweit vorhanden die Krankenversicherungskarte
Ledig Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Verheiratet Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Geschieden Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil beziehungsweise Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
Verwitwet Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der bereits verstorbenen Eheperson
Weitere hilfreiche Unterlagen Bestattungsvorsorge, Sterbegeldversicherung, Rentennummer, Graburkunde und schriftliche Wünsche zur Bestattung
Ausländische Urkunden können eine Übersetzung, Apostille oder weitere Prüfung benötigen. Informieren Sie uns frühzeitig, wenn eine Person im Ausland geboren wurde, dort geheiratet hat oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Wichtige örtliche Kontakte

Anlaufstellen in Rheda-Wiedenbrück

Sankt Vinzenz Hospital

St.-Vinzenz-Straße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242 591-0
Die Rezeption ist rund um die Uhr besetzt.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus veranlasst die Einrichtung die ärztliche Todesfeststellung. Angehörige können den Bestatter selbst auswählen.

Offizielle Krankenhausseite

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung informiert über kommunale Grabarten, Nutzungsrechte, Beisetzungstermine und die jeweils gültigen Friedhofsgebühren.

Friedhofsverwaltung öffnen

Gesetzliche Zeiträume in Nordrhein-Westfalen

Fristen bei einer Bestattung

Die gesetzlichen Fristen geben einen zeitlichen Rahmen vor. Viele organisatorische Schritte können parallel erledigt werden.

Erdbestattung

Der Leichnam muss in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erdbestattet werden.

Einäscherung

Auch die Einäscherung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Notwendige Genehmigungen und Prüfungen werden vorher organisiert.

Urnenbeisetzung

Die Totenasche muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorgaben beigesetzt werden.

In begründeten Fällen kann eine Behörde eine Frist verlängern oder eine abweichende Regelung zulassen. Wir prüfen dies bei Bedarf mit der zuständigen Stelle. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Rechtslage.

Was Angehörige nicht sofort erledigen müssen

Zeit für wichtige Entscheidungen

Das sollte zeitnah geklärt werden

  • Ärztliche Todesfeststellung
  • Ausstellung des Totenscheins
  • Beauftragung eines frei gewählten Bestatters
  • Abholung und sichere Unterbringung
  • Prüfung der Personenstandsurkunden
  • Entscheidung zwischen Erd- und Feuerbestattung
  • Prüfung vorhandener Bestattungsvorsorgen

Das kann anschließend besprochen werden

  • Auswahl des Friedhofs oder Bestattungswaldes
  • Grabart und Gestaltung der Grabstätte
  • Schmuckurne und Blumenschmuck
  • Trauerfeier, Redner und Musik
  • Trauerkarten und Traueranzeigen
  • Gedenkseite und persönliche Erinnerungen
  • Abmeldungen und weitere Nachlassangelegenheiten

Kosten vorher verständlich prüfen

Feuerbestattung zum Festpreis von 1.150 €

Bestatterleistungen im Festpreis

  • Bundesweite Abholung
  • Erstversorgung und Kühlung ab Abholung
  • Hygienische Grundversorgung
  • Ankleiden mit einem Talar
  • Kiefernsarg mit Innenausstattung
  • Überführung zum Krematorium
  • Organisation und Kosten der Einäscherung
  • Zweite Leichenschau
  • Standesamtliche Abstimmung
  • Zwei Sterbeurkunden
  • Einfache Kremationsurne
  • Abmeldungen bei Kranken- und Rentenversicherung
  • Persönliche Betreuung und Online-Status

Nicht im Festpreis enthalten

  • Erste ärztliche Leichenschau und Totenschein
  • Mögliche Kühlraumkosten des Krankenhauses
  • Friedhofs- und Grabnutzungsgebühren
  • Gebühren des Bestattungswaldes
  • Beisetzungs- und Trauerhallengebühren
  • Trauerredner, Musiker und kirchliche Leistungen
  • Blumen, Trauerdruck und Traueranzeigen
  • Schmuckurne und weitere persönliche Wünsche
Alle zusätzlichen Leistungen und Fremdgebühren werden vor der Beauftragung transparent dargestellt.

Häufige Fragen

Fragen bei einem Sterbefall in Rheda-Wiedenbrück

Wen rufe ich bei einem Sterbefall zu Hause zuerst an?

Rufen Sie den Hausarzt an. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. In einer akuten oder unklaren Situation gilt die Notrufnummer 112.

Wann darf der Bestatter die verstorbene Person abholen?

Die Abholung kann nach der ärztlichen Todesfeststellung und Ausstellung des Totenscheins organisiert werden.

Was geschieht bei einem Sterbefall im Krankenhaus?

Das Krankenhaus veranlasst die Todesfeststellung und informiert die Angehörigen. Den Bestatter dürfen die Angehörigen grundsätzlich selbst auswählen.

Muss ich einen Bestatter aus Rheda-Wiedenbrück beauftragen?

Nein. Die Wahl des Bestatters ist grundsätzlich frei. Wir können die Abholung und Bestattung in Rheda-Wiedenbrück vollständig organisieren.

Welches Standesamt ist zuständig?

Für die Beurkundung ist grundsätzlich das Standesamt am tatsächlichen Sterbeort zuständig. Bei einem Todesfall im Stadtgebiet ist dies das Standesamt Rheda-Wiedenbrück.

Wer meldet den Sterbefall beim Standesamt?

Wir bereiten die Unterlagen vor, zeigen den Sterbefall an und stimmen die Beurkundung mit dem zuständigen Standesamt ab.

Welche Dokumente werden benötigt?

Benötigt werden der Personalausweis, der Totenschein und abhängig vom Familienstand Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Wir prüfen, welche Unterlagen fehlen, und besprechen mit Ihnen, wie Urkunden oder Registerauszüge beschafft werden können.

Wie schnell muss eine Bestattung stattfinden?

In Nordrhein-Westfalen muss der Leichnam grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen erdbestattet oder eingeäschert werden. Für die Beisetzung der Asche gelten weitere gesetzliche Fristen.

Was kostet die Feuerbestattung?

Unser beschriebenes Feuerbestattungspaket kostet 1.150 €. Friedhofs-, Beisetzungs- und weitere Fremdgebühren können hinzukommen.

Kann eine vorhandene Versicherung genutzt werden?

Ja. Wir prüfen vorhandene Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgen und unterstützen bei der Abrechnung.

Kann die Bestattung online beauftragt werden?

Ja. Sie können den Auftrag online einreichen. Wir prüfen alle Angaben und senden Ihnen anschließend eine persönliche Bestätigung.

Welche Beisetzungsarten sind möglich?

Möglich sind unter anderem Erd- und Urnenbestattungen, anonyme oder pflegefreie Grabstätten, Baum- und Waldbestattungen sowie Seebestattungen.

Organisieren Sie auch eine Trauerfeier?

Ja. Auf Wunsch organisieren wir Trauerhalle, Redner, Musik, Blumen, Urnenkranz, Trauerkarten und Traueranzeigen.

Wir helfen Ihnen im Sterbefall

Sie erhalten eine klare Auskunft, eine feste Ansprechperson und Unterstützung bei allen notwendigen Schritten in Rheda-Wiedenbrück.