Arzt verständigen
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. In einer Klinik, einem Hospiz oder Pflegeheim wird dies von der Einrichtung veranlasst.
Nach einem Todesfall müssen Angehörige viele Entscheidungen treffen. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, das zuständige Standesamt, benötigte Unterlagen und hilfreiche Anlaufstellen in Hennef übersichtlich zusammengefasst.
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. In einer Klinik, einem Hospiz oder Pflegeheim wird dies von der Einrichtung veranlasst.
Rufen Sie uns an oder übermitteln Sie den Auftrag online. Wir klären die Abholung, die gewünschte Bestattungsart und alle weiteren notwendigen Schritte persönlich mit Ihnen.
Für die Beurkundung werden der Personalausweis und Personenstandsurkunden benötigt. Fehlende Dokumente können häufig bei den zuständigen Behörden angefordert werden.
Verständigen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Nach der Todesfeststellung und Ausstellung der Todesbescheinigung können wir die Abholung übernehmen.
Ist die Todesursache unklar oder handelt es sich um einen Notfall, wählen Sie bitte die 112.
Krankenhäuser, Hospize und Pflegeeinrichtungen veranlassen die ärztliche Todesfeststellung und bereiten die notwendigen Unterlagen vor. Wir stimmen die Abholung direkt mit der jeweiligen Einrichtung ab.
Für die Beurkundung ist immer das Standesamt des tatsächlichen Sterbeortes zuständig. Ist die Person in Hennef verstorben, wird der Sterbefall beim Standesamt Hennef angezeigt.
Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt die benötigten Sterbeurkunden aus. Den Behördengang und die Einreichung der notwendigen Unterlagen können wir für Sie übernehmen.
Offizielle StandesamtseiteDas stationäre Hospiz begleitet schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase und verfügt über 16 Hospizplätze.
Dicke Hecke 35
53773 Hennef
Telefon: 02242 90903-0
E-Mail: kontakt@sibilla-hospiz.de
Sterbeurkunden werden ausschließlich durch das Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk der Sterbefall beurkundet wurde.
Beim Standesamt Hennef können Personenstandsurkunden auch über den vorgesehenen Online-Service bestellt werden.
Urkundenservice öffnenZuständig ist das Standesamt des tatsächlichen Sterbeortes. Ist die Person in Hennef verstorben, erfolgt die Beurkundung durch das Standesamt Hennef.
Bei einem Todesfall in einer Einrichtung übernimmt diese die schriftliche Anzeige. Wir können anschließend die Unterlagen beim Standesamt einreichen und die Sterbeurkunden beantragen.
Fehlende Personenstandsurkunden können häufig bei den zuständigen Standesämtern angefordert werden. Wir prüfen mit Ihnen, welche Ersatznachweise möglich sind.
Nach der ärztlichen Todesfeststellung, Ausstellung der Todesbescheinigung und einer gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Freigabe stimmen wir die Abholung ab.
Ja. Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben und melden uns persönlich bei Ihnen. Sie erhalten während des gesamten Ablaufs eine feste Ansprechperson.
Nein. Grabnutzungsrechte, Beisetzungsgebühren, Trauerhallenkosten und weitere Friedhofsgebühren werden vom ausgewählten Friedhof zusätzlich berechnet.
Sie erhalten eine klare Auskunft, eine feste Ansprechperson und eine würdevolle Organisation nach Ihren Wünschen.