Arzt verständigen
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. In einer Klinik oder Pflegeeinrichtung wird dies normalerweise durch die Einrichtung veranlasst.
Nach einem Todesfall müssen Angehörige viele Entscheidungen treffen. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, benötigten Unterlagen und zuständigen Stellen in Frankenthal übersichtlich zusammengefasst.
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. In einer Klinik oder Pflegeeinrichtung wird dies normalerweise durch die Einrichtung veranlasst.
Rufen Sie uns anschließend an oder übermitteln Sie den Auftrag online. Wir besprechen die Abholung, die gewünschte Bestattungsart und alle weiteren Schritte mit Ihnen.
Personalausweis und Personenstandsurkunden werden für die Beurkundung benötigt. Fehlende Dokumente können häufig bei den zuständigen Behörden angefordert werden.
Verständigen Sie eine Ärztin oder einen Arzt. Nach der Todesfeststellung können Sie uns mit der Abholung und Organisation beauftragen. Die Anzeige beim Standesamt kann ebenfalls durch uns übernommen werden.
Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen melden den Sterbefall grundsätzlich schriftlich. Sobald die Freigabe vorliegt, stimmen wir die Abholung direkt mit der Einrichtung ab.
Für die Beurkundung ist grundsätzlich das Standesamt des Ortes zuständig, an dem die Person verstorben ist. Bei einem Sterbefall in Frankenthal ist dies das Standesamt der Stadt Frankenthal (Pfalz).
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod angezeigt werden. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung, übernimmt die Einrichtung die schriftliche Anzeige.
Bei einer Beisetzung auf einem Frankenthaler Friedhof wird zusätzlich eine gebührenpflichtige Bestattungserlaubnis benötigt.
Offizielle Informationen öffnenElsa-Brändström-Straße 1
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon: 06233 771-1
Stadtklinik öffnenAmbulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Frankenthal und nördlicher Rhein-Pfalz-Kreis
Foltzring 12
67227 Frankenthal
Telefon: 06233 4960094
Zuständig ist das Standesamt des tatsächlichen Sterbeortes. Ist die Person in Frankenthal verstorben, erfolgt die Beurkundung durch das Standesamt Frankenthal.
Bei einem Todesfall in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung übernimmt die Einrichtung die schriftliche Anzeige. In anderen Fällen können wir mit der Anzeige und Beurkundung beauftragt werden.
Fehlende Personenstandsurkunden können häufig bei den zuständigen Standesämtern angefordert werden. Wir prüfen, welche Dokumente fehlen und welche Nachweise ersatzweise möglich sind.
Nach der ärztlichen Todesfeststellung und der notwendigen Freigabe stimmen wir die Abholung mit den Angehörigen oder der jeweiligen Einrichtung ab.
Nein. Grabnutzungsrechte, Beisetzungsgebühren, Trauerhallenkosten und weitere Friedhofsgebühren werden von der Friedhofsverwaltung gesondert berechnet.
Ja. Nach der Übermittlung prüfen wir Ihre Angaben und melden uns persönlich bei Ihnen, um den weiteren Ablauf abzustimmen.
Sie erhalten eine klare Auskunft, eine feste Ansprechperson und eine würdevolle Organisation nach Ihren Wünschen.