Arzt verständigen
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. In einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim wird dies von der Einrichtung veranlasst.
Nach einem Todesfall müssen Angehörige viele Entscheidungen treffen. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, das zuständige Standesamt, benötigte Unterlagen und hilfreiche Anlaufstellen in Bornheim übersichtlich zusammengefasst.
Bei einem Todesfall zu Hause muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. In einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim wird dies von der Einrichtung veranlasst.
Rufen Sie uns an oder übermitteln Sie den Auftrag online. Wir klären die Abholung, die gewünschte Bestattungsart und alle weiteren notwendigen Schritte persönlich mit Ihnen.
Für die Beurkundung werden der Personalausweis und Personenstandsurkunden benötigt. Fehlende Dokumente können häufig bei den zuständigen Behörden angefordert werden.
Verständigen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Nach der Todesfeststellung und Ausstellung der Todesbescheinigung können wir die Abholung übernehmen.
Bei einem Notfall oder einer ungeklärten Todesursache wählen Sie bitte die 112.
Krankenhäuser, Hospize und Pflegeeinrichtungen veranlassen die ärztliche Todesfeststellung und bereiten die notwendigen Unterlagen vor. Wir stimmen die Abholung direkt mit der jeweiligen Einrichtung ab.
Für die Beurkundung ist immer das Standesamt des tatsächlichen Sterbeortes zuständig. Ist die Person in Bornheim verstorben, wird der Sterbefall beim Standesamt Bornheim angezeigt.
Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt die benötigten Sterbeurkunden aus. Die Einreichung der Unterlagen und Beantragung der Sterbeurkunden können wir für Sie übernehmen.
Offizielle StandesamtseiteDer Ambulante Hospizdienst begleitet schwerkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen. Die Unterstützung kann zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.
Königstraße 25
53332 Bornheim
Telefon: 02222 9959449
Mobil: 0178 8134313
E-Mail: hobo@hospizdienst-bornheim.de
Die Begleitung durch einen Hospizdienst ersetzt keine medizinische Versorgung, kann Familien aber emotional und praktisch entlasten.
Zuständig ist das Standesamt des tatsächlichen Sterbeortes. Ist die Person in Bornheim verstorben, erfolgt die Beurkundung durch das Standesamt Bornheim.
Bei einem Todesfall in einer Einrichtung übernimmt diese die schriftliche Anzeige. Wir können anschließend die Unterlagen einreichen und die Sterbeurkunden beantragen.
Fehlende Personenstandsurkunden können häufig bei den zuständigen Standesämtern angefordert werden. Wir prüfen, welche Dokumente oder Ersatznachweise benötigt werden.
Nach der ärztlichen Todesfeststellung, Ausstellung der Todesbescheinigung und einer gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Freigabe stimmen wir die Abholung ab.
Ja. Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben und melden uns persönlich bei Ihnen. Sie erhalten während des gesamten Ablaufs eine feste Ansprechperson.
Nein. Grabnutzungsrechte, Beisetzungsgebühren, Trauerhallenkosten und weitere Friedhofsgebühren werden vom ausgewählten Friedhof zusätzlich berechnet.
Sie erhalten eine klare Auskunft, eine feste Ansprechperson und eine würdevolle Organisation nach Ihren Wünschen.