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Bauerschaft 140
48249 Dülmen

Handwerkskammer: Münster 
Betriebsnummer: 41894504
Steuernummer: 312/5154/2970

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Thomas Thiemann

 

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Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Vermittlung von Bestattungen

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

wird nachgereicht

 

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen!

  

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    • Leistungen/Zusatzleistungen:
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
  1. Allgemeines Die Durchführung aller unserer Leistungen beruht auf dem Vertrauen unserer Auftraggeber. Im Interesse der Klarheit der Geschäftsbeziehung und damit im Interesse der vertrauensvollen Vertragsabwicklung werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen vereinbart und von beiden Seiten als integrierter Auftrags- und Vertragsinhalt anerkannt.
 
2. Auftragserteilung Zu unseren Leistungen im Bestattungswesen gehört die individuelle und vertrauensvolle Beratung unserer Auftraggeber. Diese Beratung ist eine vorvertragliche Leistung, die wir gerne erbringen, aus der sich jedoch rechtsverbindliche Verpflichtungen beiderseits nicht ergeben. Die rechtsverbindliche Auftragserteilung erfolgt durch die Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages durch den Auftraggeber. Auftraggeber ist die den Auftrag unterzeichnende Person, es sei denn, die Auftragserteilung erfolgt ausdrücklich und schriftlich in fremden Namen und für fremde Rechnung. In diesem Falle sind wir berechtigt, den schriftlichen Nachweis der Vertretungsbefugnis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so ist die den Auftrag unterzeichnende Person der Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftrages. Die Aushändigung der Auftragsdurchschrift oder- Abschrift an den Auftraggeber stellt die Auftragsannahme durch uns dar, dies gilt insbesondere bei telefonisch erfolgter Auftragserteilung. Leistungen, die wir nicht selbst erbringen, sondern durch Dritte erbringen lassen (z.B. Zeitungsannoncen, Blumenschmuck u.ä.), können wir nach unserer Wahl im eigenen Namen und für eigene Rechnung bestellen und erbringen oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Insoweit erteilt uns der Auftraggeber hiermit die unwiderrufliche Vollmacht, Aufträge in seinem Namen und für seine Rechnung zu erteilen.
 
3.Vertragliche Leistung Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach dem Inhalt des schriftlichen Auftrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie in den schriftlichen Auftrag aufgenommen sind. Soweit im Auftrag die Lieferung von Gegenständen enthalten ist, deren Bestellung nach Katalog oder nach vorhandenen Mustern erfolgte, sind wir berechtigt, die Lieferung auch in abweichender Form zu erbringen, soweit diese Abweichung im Verhältnis zum Gesamtauftrag unerheblich und geringfügig sind und das Gesamtbild der vom Auftraggeber bestellten Leistung nicht beeinträchtigen. Insbesondere Abweichungen in der Sargausstattung gelten als unerheblich im vorstehenden Sinne.
 
4. Auftragsdurchführung Im Rahmen der Auftragsdurchführung erbringen wir alle vereinbarten Lieferungen und Leistungen. Zeigt sich bei der Auftragsdurchführung, dass einzelne Vertragsleistungen unmöglich und nicht erbdingbar sind, ohne das wir das zu vertreten haben, so berührt dies nicht das restliche Vertragsverhältnis, soweit der wesentliche Vertragszweck auch ohne diese Leistungsteile erreichbar ist. Weiterhin erbringen wir alle zusätzlich erforderlich werdenden Leistungen, auch soweit diese vom schriftlichen Auftrag abweichen oder in diesem nicht enthalten sind, sofern diese Abweichungen oder Zusatzleistungen für die Auftragsdurchführung notwendig sind. Solche Leistungen können z.B. anfallen durch behördliche Bestimmungen, Auflagen oder Anordnungen. Der Auftraggeber erkennt bereits jetzt an, dass wir berechtigt sind, derart erforderlich werdende vom schriftlichen Auftrag abweichende oder zusätzliche Leistungen für ihn zu erbringen und den Mehraufwand als Zusatzleistung zu berechnen. Terminvereinbarungen im Auftrag zur Durchführung unserer Leistungen verstehen sich als „voraussichtliche“ Termine und sind für uns nicht verbindlich. Die Durchführung unserer Leistungen ist teilweise (z.B. bei Auslandsaufträgen, Flugtransport u.ä.) zeitlich in so maßgeblicher Weise durch Dritte bestimmt, dass wir verbindliche Termine nicht zusagen können. Irgendwelche Rechte des Auftraggebers bei Überschreitung der voraussichtlichen Termine sind daher ausgeschlossen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass das Bestattungsunternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung durch das Bestattungsunternehmen mein Widerrufsrecht verliere.
 
5. Preise Soweit im schriftlichen Auftrag für einzelne Leistungen Preise vereinbart sind, sind diese für beide Seiten verbindlich. Bei preislich nicht fest vereinbarten Leistungen- oder Leistungsteilen werden dem Auftraggeber angemessene Preise berechnet. Alle Lieferungen und Leistungen unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen und Abrechnung Der Rechnungsbetrag ist fällig und zahlbar rein netto ohne Abzug nach Rechnungserstellung. Vom Auftraggeber erwartete oder in Aussicht gestellte Zahlungen Dritter berühren nicht seine eigene Zahlungspflicht. Die Zahlung hat spesen- und lastenfrei an die von uns im Auftrag oder in der Rechnung benannten Zahlstelle zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung und nach durch uns erfolgter Inverzugsetzung sind wir berechtigt, für weitere Mahnungen pauschale Mahnkosten zu berechnen, und zwar für jedes Mahnschreiben € 30,-. Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von dem Tage des Verzugs an Verzugszinsen zu berechnen in Höhe des von uns in Anspruch genommenen Banküberziehungskredites, mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz. Bei Überführungen und Auslandsaufträgen sind wir berechtigt, Anzahlungen in von uns festgelegter Höhe oder auch Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages (Vorkasse) zu verlangen. Für diese Zahlungen gelten die vorstehenden Regelungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass Anzahlungen oder Vorkasse- Zahlungen binnen 2 Tagen seit Anforderung fällig sind. Soweit für unsere Leistungen Zahlungen durch Dritte an uns erfolgen (z.B. durch Krankenkassen, Sterbekassen, Versicherungen), sind wir befugt, diese Zahlungen mit uns zustehenden Forderungen gegen den Auftraggeber zu verrechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang erteilt, bei mehreren DrittZahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang. Zahlungen unsererseits an Behörden, Friedhofämter usw. erfolgen ausdrücklich unter Vorbehalt. Bei Zahlungsverzug unserer Auftraggeber sind wir berechtigt, die geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Den Behörden bzw. Ämtern steht sodann frei, ihre Forderungen direkt gegen unsere Auftraggeber geltend zu machen. Gewährleistung und Haftung Mängel und Schäden irgendwelcher Art (Reklamationen) müssen in Anbetracht der Besonderheiten des Bestattungswesens unmittelbar und unverzüglich (binnen 24 Stunden) uns angezeigt werden. Berechtigte Reklamationen können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung (Nachlieferung oder Nachbesserung) oder durch angemessene Minderung des Vertragsentgeltes abhelfen. Soweit bei der Durchführung unseres Auftrages Schäden oder Mängel durch Dritte verursacht oder sonst herbeigeführt werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Sind die dritten Personen unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB, so ist unsere Haftung auf Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung beschränkt. Bei Umbettungen ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. 6. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des beauftragten Bestattungsunternehmens. 7. Sonstige Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Anweisungen Dritter (z.B. Familienangehörigen des Auftraggebers) sind für uns nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Eine Aufforderung zu dieser Bestätigung durch uns ist nicht erforderlich. 8. Schlussbestimmungen Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Geltung aller anderen Vereinbarungen. Der Auftraggeber erklärt, das er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an die BestattungsFinanz Abrechnungen von Bestattungsdienstleistungen der Firma ADELTA.FINANZ AG Geschäftsbereich BestattungsFinanz, Marc-Chagall-Str 2, 40477 Düsseldorf, sowie an ein Refinanzierungsinstitut abgetreten werden können. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das in den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind. 
BesterBestatter.de behält sich vor, bei jedem Sterbefall eine Bonitätsprüfung des Auftraggebers durchzuführen. Wir behalten uns vor Abschlagzahlungen zu stellen.
 
 

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48249 Dülmen

 

Handwerkskammer: Münster

Betriebsnummer: 41894504

Steuernummer: 312/5154/2970

 

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Thomas Thiemann

 

 

 

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Telefon: 0176 800 69 685

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Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Vermittlung von Bestattungen

 

 

 

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

 

wird nachgereicht

 

 

 

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen!

 

 

 

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Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines

Die Durchführung aller unserer Leistungen beruht auf dem Vertrauen unserer Auftraggeber. Im Interesse der Klarheit der Geschäftsbeziehung und damit im Interesse der vertrauensvollen Vertragsabwicklung werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen vereinbart und von beiden Seiten als integrierter Auftrags- und Vertragsinhalt anerkannt.

 

  1. Auftragserteilung

Zu unseren Leistungen im Bestattungswesen gehört die individuelle und vertrauensvolle Beratung unserer Auftraggeber. Diese Beratung ist eine vorvertragliche Leistung, die wir gerne erbringen, aus der sich jedoch keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen beiderseits ergeben. Die rechtsverbindliche Auftragserteilung erfolgt durch die Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages durch den Auftraggeber. Auftraggeber ist die den Auftrag unterzeichnende Person, es sei denn, die Auftragserteilung erfolgt ausdrücklich und schriftlich in fremden Namen und auf fremde Rechnung. In diesem Falle sind wir berechtigt, den schriftlichen Nachweis der Vertretungsbefugnis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so ist die den Auftrag unterzeichnende Person der Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftrages. Die Aushändigung der Auftragsdurchschrift oder- abschrift an den Auftraggeber stellt die Auftragsannahme durch uns dar. Dies gilt insbesondere bei telefonisch erfolgter Auftragserteilung. Leistungen, die wir nicht selbst erbringen, sondern durch Dritte erbringen lassen (z.B. Zeitungsannoncen, Blumenschmuck u.ä.), können wir nach unserer Wahl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bestellen und erbringen oder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Insoweit erteilt uns der Auftraggeber hiermit die unwiderrufliche Vollmacht, Aufträge in seinem Namen und auf seine Rechnung zu erteilen.

 

3.Vertragliche Leistung

Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach dem Inhalt des schriftlichen Auftrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie in den schriftlichen Auftrag aufgenommen sind. Soweit im Auftrag die Lieferung von Gegenständen enthalten ist, deren Bestellung nach Katalog oder nach vorhandenen Mustern erfolgte, sind wir berechtigt, die Lieferung auch in abweichender Form zu erbringen, soweit diese Abweichungen im Verhältnis zum Gesamtauftrag unerheblich und geringfügig sind und das Gesamtbild der vom Auftraggeber bestellten Leistung nicht beeinträchtigen. Insbesondere Abweichungen in der Sargausstattung gelten als unerheblich im vorstehenden Sinne.

 

  1. Auftragsdurchführung

Im Rahmen der Auftragsdurchführung erbringen wir alle vereinbarten Lieferungen und Leistungen. Zeigt sich bei der Auftragsdurchführung, dass einzelne Vertragsleistungen unmöglich und nicht erbdingbar sind, ohne dass wir das zu vertreten haben, so berührt dies nicht das restliche Vertragsverhältnis, soweit der wesentliche Vertragszweck auch ohne diese Leistungsteile erreichbar ist. Weiterhin erbringen wir alle zusätzlich erforderlich werdenden Leistungen, auch wenn diese vom schriftlichen Auftrag abweichen oder in diesem nicht enthalten sind, sofern diese Abweichungen oder Zusatzleistungen für die Auftragsdurchführung notwendig sind. Solche Leistungen können z.B. durch behördliche Bestimmungen, Auflagen oder Anordnungen anfallen. Der Auftraggeber erkennt bereits jetzt an, dass wir berechtigt sind, derart erforderlich werdende, vom schriftlichen Auftrag abweichende oder zusätzliche Leistungen für ihn zu erbringen und den Mehraufwand als Zusatzleistung zu berechnen. Terminvereinbarungen im Auftrag zur Durchführung unserer Leistungen verstehen sich als „voraussichtliche“ Termine und sind für uns nicht verbindlich. Die Durchführung unserer Leistungen ist teilweise (z.B. bei Auslandsaufträgen, Flugtransport u.ä.) zeitlich in so maßgeblicher Weise durch Dritte bestimmt, dass wir verbindliche Termine nicht zusagen können. Irgendwelche Rechte des Auftraggebers bei Überschreitung der voraussichtlichen Termine sind daher ausgeschlossen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass das Bestattungsunternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung durch das Bestattungsunternehmen mein Widerrufsrecht verliere.

 

  1. Preise

Soweit im schriftlichen Auftrag für einzelne Leistungen Preise vereinbart sind, sind diese für beide Seiten verbindlich. Bei preislich nicht fest vereinbarten Leistungen oder Leistungsteilen werden dem Auftraggeber angemessene Preise berechnet. Alle Lieferungen und Leistungen unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Zahlungen und Abrechnung

Der Rechnungsbetrag ist fällig und ohne Abzug nach Rechnungserstellung zahlbar. Vom Auftraggeber erwartete oder in Aussicht gestellte Zahlungen Dritter berühren nicht seine eigene Zahlungspflicht. Die Zahlung hat spesen- und lastenfrei an die von uns im Auftrag oder in der Rechnung benannte Zahlstelle zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung und nach durch uns erfolgter Inverzugsetzung sind wir berechtigt, für weitere Mahnungen pauschale Mahnkosten zu berechnen, und zwar für jedes Mahnschreiben € 30,-. Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von dem Tage des Verzugs an Verzugszinsen in Höhe des von uns in Anspruch genommenen Banküberziehungskredites, mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Bei Überführungen und Auslandsaufträgen sind wir berechtigt, Anzahlungen in von uns festgelegter Höhe oder auch die Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages (Vorkasse) zu verlangen. Für diese Zahlungen gelten die vorstehenden Regelungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass Anzahlungen oder Zahlungen in Vorkasse binnen zwei Tagen nach Anforderung fällig sind. Soweit für unsere Leistungen Zahlungen durch Dritte an uns erfolgen (z.B. durch Krankenkassen, Sterbekassen oder Versicherungen), sind wir befugt, diese Zahlungen mit uns zustehenden Forderungen gegen den Auftraggeber zu verrechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Drittzahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang. Zahlungen unsererseits an Behörden, Friedhofsämter usw. erfolgen ausdrücklich unter Vorbehalt. Bei Zahlungsverzug unserer Auftraggeber sind wir berechtigt, die geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Den Behörden bzw. Ämtern steht sodann frei, ihre Forderungen direkt gegen unsere Auftraggeber geltend zu machen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

Mängel und Schäden irgendwelcher Art (Reklamationen) müssen uns in Anbetracht der Besonderheiten des Bestattungswesens unmittelbar und unverzüglich (binnen 24 Stunden) angezeigt werden. Berechtigten Reklamationen können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung (Nachlieferung oder Nachbesserung) oder durch angemessene Minderung des Vertragsentgeltes abhelfen. Soweit bei der Durchführung unseres Auftrages Schäden oder Mängel durch Dritte verursacht oder anderweitig herbeigeführt werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Sind die dritten Personen unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB, so ist unsere Haftung auf Schaden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung beschränkt. Bei Umbettungen ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.

 

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des beauftragten Bestattungsunternehmens.

 

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  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Geltung aller anderen Vereinbarungen. Der Auftraggeber erklärt, das er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an die BestattungsFinanz Abrechnungen von Bestattungsdienstleistungen der Firma ADELTA.FINANZ AG Geschäftsbereich BestattungsFinanz, Marc-Chagall-Str 2, 40477 Düsseldorf, sowie an ein Refinanzierungsinstitut abgetreten werden können. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das in den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind.

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